Absturzsicherungen

Absturzsicherungen

In Deutschland ist für Arbeitsplätze und Verkehrswege auf Dächern eine Absturzsicherung vorgeschrieben (§12 DGUV-Vorschrift 38, Berufsgenossenschaft der Bauwirtschaft). Neben sogenannten kollektiven Schutzmaßnahmen wie Geländern oder Gerüsten gibt es spezielle, individuelle Absturzsicherungen für Fachpersonal, das auf dem Dach anfallende Arbeiten wie Reparaturen oder Wartungen ausführt.